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09.03.2018

Gerichtsentscheid zu Diesel Fahrverbot: Wichtiger Erfolg für unsere Patienten!

Das Recht auf saubere Luft auch in den Städten darf nicht nur auf dem Papier stehen!

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezgl. der jetzt möglich gewordenen Fahrverbote für
Dieselfahrzeuge ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für unsere Patienten und wird daher ausdrücklich vom Bundesverband der Pneumologen begrüßt.

Das Recht auf saubere Luft auch in den Städten darf nicht nur auf dem Papier stehen!

In der EU Richtlinie ist für Stickstoffdioxid ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel festgelegt und seit 2010 für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend. Über 50 % der verkehrsnahen innerstädtischen Luftmessstationen registrieren aber weiterhin Überschreitungen dieser Jahresgrenzwerte. WHO und OECD Daten weisen auf enorme sozioökonomische Kosten der Luftverschmutzung hin (120 Mrd. € für Deutschland in 2010) und eine anhaltend hohe Zahl an vor allem Feinstaub bedingten vorzeitigen Todesfällen in allen EU Ländern. Die europäischen Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub liegen ohnehin deutlich höher als die von der WHO geforderten Grenzen: für Stickstoffdioxid liegt die Wirkungsschwelle, deren Überschreitung vermieden werden soll im Jahresmittel bei 20 µg/m³. Für die besonders kleinen und daher bis in die Lungenbläschen aufgenommenen Feinstaubpartikel PM 2,5 liegen die europäischen Grenzwerte doppelt so hoch wie in der WHO Empfehlung.

Die gesundheitsschädlichen Auswirkungen insbesondere der Verbrennungsprodukte von Dieselfahrzeugen (neben anderen KFZ und Feuerungsanlagen für fossile Energieträger) sind aus epidemiologischen Studien lange und gut bekannt: Einschränkungen der Lungenfunktion, Neigung zu Atemwegsinfekten und Lungenentzündung, erhöhtes Lungenkrebsrisiko sind Ergebnisse aus der europäischen ESCAPE Studie (1,2), die bereits letztes Jahr auf dem deutschen Jahreskongress der Lungenärzte in Stuttgart vorgestellt wurden. Sie  belegen besonders eindrucksvoll die negativen Auswirkungen v. a. auf chronisch Kranke wie Patienten mit Asthma, COPD, koronare Herzerkrankung oder Diabetes.
Besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen wie atemwegskranke Patienten, Kinder, Schwangere sind durch die Auswirkungen der Schadstoffe besonders gefährdet und Kleinkinder im Kinderwagen quasi auf Auspuffhöhe maximal exponiert.
Nach den Daten einer aktuellen Studie aus England (3) wird bereits von Sport in verkehrsnahen Bereichen abgeraten, da die Luftbelastung die positiven Effekte des Sports ins Gegenteil verkehrt. Dies kann unschwer auf das eigentlich gesundheitsfördernde (und umweltschonende) Radfahren in stark belasteten Metropolen wie Stuttgart, Düsseldorf oder München mit besonders regelmäßigen Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide (4), übertragen werden.

Die immer wieder von Kritikern der Gerichtsentscheidung geforderten ergänzenden experimentell-wissenschaftlichen Daten kann es auch ethischen Gründen nicht vollumfänglich geben – der Schutz der Probanden vor Langzeitschäden muss immer Vorrang haben.  

Aus epidemiologischen Daten liegen aber bereits eindeutige Zusammenhänge der Luftbelastung insbesondere durch Feinstaub und Stickoxide und deren gesundheitsschädliche Auswirkungen vor. Bei der Schadstoffbelastung in Städten, die  überwiegend Verbrennungsprozessen geschuldet ist, handelt es sich um einen toxischen Mix aus gesundheitsgefährdenden Substanzen. Nur ein kleiner Teil davon wird an den innerstädtischen Messstellen als Indikatoren der Luftqualität gemessen.

Gesundheitliche Auswirkungen im Experiment nur auf einen Schadstoff wie Stickstoffdioxid als potentiell atemwegstoxisches Reizgas zu beschränken entspricht daher auch nie der realen Gesamtbelastung in verkehrsnahen Wohn- und Lebensbereichen.

Auch der Anstieg der Allergieerkrankungen mit aggressiveren Allergenen scheint zumindest teilweise mit den Auswirkungen der Umweltbelastung durch Luftschadstoffe zusammen zu hängen (5).
Exacerbationen bei lungenkranken Patienten im Zusammenhang mit akuter massiver Zunahme der Feinstaub- und Stickoxidbelastung an Tagen wie Silvester sind jedem (Lungen-)Arzt bestens bekannt.

Der Staat und die Kommunen sind jetzt endlich in der Verantwortung, die lange ignorierten Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung und unserer Patienten zeitnah umzusetzen! Dazu müssen alle erforderlichen Maßnahmen wie intelligente Verkehrskonzepte, Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und v.a. die Senkung der Emissionsraten der KFZ rasch umgesetzt werden – wie seit Jahren gefordert und technisch möglich. Die Fahrverbote könnten dann die letzte Option bei nicht Erreichen der EU-Grenzwerte sein. Die Autoindustrie ist aufgefordert endlich diese Vorgaben umzusetzen, statt ineffektive Scheinlösungen anzubieten.

 

 

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